Antrag Straßenbeleuchtung

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die bestehenden Zeiten der Straßenbeleuchtung eingeschränkt werden können. Eine spätere Einschaltzeit, ein früherer Ausschaltzeitpunkt sowie eine Ausweitung der Nachtlichtzeit können zu erheblicher Einsparung führen.
  1. Es sollen  ein Konzept und eine Planung erstellt werden, die eine sukzessive Modernisierung der Straßenbeleuchtung vorsehen.
  1. Es soll geprüft werden, ob die notwendige Neubeschaffung von LED-Lampen in einem Einkaufsverbund mit anderen Gemeinden erfolgen kann.
  1. Es ist zu prüfen, ob es lohnenswert ist die Umstellung auf eine LED-Beleuchtungstechnik mit  einem Contracting-Anbieter  (OVAG, Siemens…) umzusetzen.
  1. Das Konzept, die Planung und Umsetzung soll im HFA beraten und begleitet werden.
  1. Für den Haushalt 2013 und für die weiteren Etats sollten jeweils  40 000 € vorgesehen werden.

 

 

Begründung

Die bestehende Straßenbeleuchtung in Nidderau hat zum Teil ihre kalkulierte Lebenszeit erreicht bzw. überschritten und muss erneuert werden. Die alte Technik mit ihren Vorschaltgeräten, Reflektoren, Lampenkörpern und Leuchtmitteln hat stark an Effektivität eingebüßt. Die am stärksten verbreiteten Quecksilberdampflampen dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung sollte daher auch mit einer Effizienzsteigerung verbunden werden.

Durch reduzierte Beleuchtungszeiten können Einsparungen erzielt werden, die mit einem zusätzlichen Budget die Startfinanzierung der Beleuchtungssanierung bilden können.

In den Folgejahren könnte der überwiegende Finanzierungsanteil aus den Energieeinsparungen und den ohnehin notwendigen Ersatzmaßnahmen bestehen.

Man kann mit einer LED-Technik ca. 65 Prozent der Stromkosten (und CO2 Emissionen) einsparen. Zusätzlich verspricht die Industrie eine erheblich verlängerte Lebensdauer bei LED-Leuchtmitteln.

Details zur Technik und Planung können folgender Internetseite entnommen werden:

http://www.lotse-strassenbeleuchtung.de/planung-finanzierung/vorhandene-und-verfuegbare-technologien.html

Da bei der Beschaffung der Leuchtkörper die Industrie Mengenrabatte gewährt und in der Regel eine Bevorratung für Reparaturmaßnahmen notwendig ist, sollte eine Einkaufs- und Wartungsgemeinschaft mit anderen Kommunen geprüft werden.

Eine Vergleichskalkulation für die Beleuchtungssanierung und Wartung in Eigenregie, in einer kommunalen Gemeinschaft oder durch die Industrie sollte als Grundsatzentscheidung erfolgen.